Die Ablehnung eines Dispensationsgesuchs für einen eintägigen Besuch des Regionalen Kongresses der Zeugen Jehovas ist unverhältnismässig, selbst wenn das Gesuch den letzten Tag vor den Sommerferien betrifft. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 2. Die Beschwerdeführerin möchte den Regionalen Kongress der Zeugen Jehovas besuchen, welcher vom 7. bis 9. Juli 2017 in Fribourg stattfindet. Auf einen Schultag entfällt dabei nur der Freitag, 7. Juli 2017, welcher der letzte Schultag vor den Sommerferien ist.