Die Notensituation sei nicht nur im Fach Physik, sondern in allen Fächern nochmals genau angeschaut und die Gesamtsituation der Leistungen sowie Verhalten, Beteiligung und Engagement im Unterricht gewürdigt worden. Unter Würdigung der Gesamtsituation und auch wegen der Gleichbehandlung aller Lernenden, von denen andere mehr gefährdet gewesen seien als der Beschwerdeführer, habe es keinen Grund gegeben, die Note von 4.20 auf 4.5 aufzurunden. In der Replik vom 26. August 2016 hält der Beschwerdeführer fest, die Vorinstanz bestätige, dass sie sich mit dem Fall des Beschwerdeführers gar nicht auseinandergesetzt habe. Sie betrachte sich als „reine Erwahrungskonferenz“.