Es ist zwar nachvollziehbar, dass sich eine Anfechtung des Jahreszeugnisses kurz vor den Maturitätsprüfungen für einen Kandidaten oder eine Kandidatin belastend auswirken kann. Dennoch werden die Gründe, welche für die Anfechtung der Jahreszeugnisse sprechen, vorliegend höher gewichtet. Alle Jahreszeugnisse werden dadurch gleich behandelt. Bei einem Austritt ohne Maturitätsabschluss bildet das letzte Jahreszeugnis das Austrittszeugnis. In diesem Fall entfaltet es ohnehin Rechtswirkung. Zudem ist die Ausgangslage für die Maturitätsprüfung klar, weil die Zeugnisnoten bzw. die Erfahrungsnoten fixiert sind.