Sei eine Note nicht korrekt, würde diese immer sehr kulant korrigiert. Der Beschwerdeführer habe nach Erhalt des Zeugnisses nicht einmal nachgefragt oder mündlich angemeldet, dass er irgendwelche Zweifel hege. 2.2 Bei den Erfahrungsnoten und den Prüfungsnoten im Rahmen der Maturitätsprüfung handelt es sich um zwei verschiedene Benotungsvorgänge. Die Erfahrungsnoten bewerten als Gesamtnote die Leistung eines Maturanden oder einer Maturandin über einen längeren Zeitraum. Die Prüfungsnote der Maturitätsprüfung steht für eine einzelne mündliche oder schriftliche Prüfungsleistung (BVR 2013 S. 320 E. 5.3).