Der Beschwerdeführer sei aufgrund seiner Repetition der 6. Klasse fünfmal zu einer solchen Informationsveranstaltung eingeladen gewesen. Die Lernenden würden dabei darauf hingewiesen, dass sie sich sofort melden müssten, falls sie mit einer Note im Jahreszeugnis nicht einverstanden seien, da die Maturitätskonferenz nur noch Erwahrungskonferenz sei und keine Noten mehr abändern könne. Im Wissen, dass eine Note auch Erfahrungsnote im Maturitätszeugnis sein werde, müsse eine unkorrekte Note sofort angefochten werden. Sei eine Note nicht korrekt, würde diese immer sehr kulant korrigiert.