1.3 Die Fächer Physik und Philosophie sind nebst den Fächern Deutsch, Französisch oder Italienisch, Italienisch oder Englisch oder einer alten Sprache, Mathematik, Biologie, Chemie, Geschichte, Geografie sowie Bildnerisches Gestalten und/oder Musik, die Grundlagenfächer, welche zusammen mit dem gewählten Schwerpunktfach, dem gewählten Ergänzungsfach und der Maturaarbeit die Maturitätsfächer darstellen (§ 7 Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern vom 15. April 2008 [Maturitätsreglement; SRL Nr. 506]). In den Grundlagenfächern Physik und Philosophie finden aber keine schriftlichen und mündlichen Maturitätsprüfungen statt (§ 8 Abs. 1 und 2 Maturitätsreglement e contrario).