| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 1.2 Der Beschwerdeführer richtet seine Beschwerde gegen den Entscheid der Maturitätskonferenz der Kantonsschule A vom 16. Juni 2016 betreffend das Nichtbestehen der Maturitätsprüfung. Er beantragt unter anderem die Anhebung der Erfahrungs- bzw. Maturanoten in den Fächern Physik und Philosophie sowie der mündlichen Prüfungsnote bzw. der Maturanote im Schwerpunktfach Biologie und Chemie. Den Antrag bezüglich der Benotung der mündlichen Maturitätsprüfung im Schwerpunktfach Biologie und Chemie zog er in seiner Replik vom 26. August 2016 zurück.