Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, bei einer Repetition in der 1. Sekundarklasse vermöge er bessere Leistungen zu erbringen und dem Lerntempo zu folgen, ist dies nicht auszuschliessen, kennt er doch den gesamten Schulstoff dieses Jahres bereits. Aufgrund der vorgehenden Ausführungen ist aber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Überforderung in der 2. Sekundarklasse, wenn der Beschwerdeführer wieder mit neuem Unterrichtsstoff konfrontiert wird, erneut auftritt. Einer Repetition käme damit längerfristig keine Wirkung zu. |