Da bereits das Kriterium des objektiven Grundes nicht erfüllt ist, kann die prognostische Beurteilung, ob die Repetition das schulische Fortkommen des Beschwerdeführers günstig beeinflusst, unterbleiben. Ergänzend ist diesbezüglich aber dennoch festzuhalten, dass eine Repetition für die längerfristige Entwicklung als förderlich erachtet werden muss; eine lediglich kurzfristige Entlastung vermag dieser Anforderung nicht zu genügen. Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, bei einer Repetition in der 1. Sekundarklasse vermöge er bessere Leistungen zu erbringen und dem Lerntempo zu folgen, ist dies nicht auszuschliessen, kennt er doch den gesamten Schulstoff dieses Jahres bereits.