So hält er in der Beschwerde fest, dass er erst mit der drohenden Umteilung in das Anforderungsniveau C von den Konsequenzen für die Berufswahl erfahren habe. Er habe nun gesehen, dass hinter jedem Erfolg viel Arbeit und Fleiss stecke, und wolle nun ein guter Schüler werden. Dies spricht dafür, dass seine ungenügenden Leistungen zumindest teilweise mit fehlender Motivation und damit mit willentlichem Verhalten zu erklären sind. 4.1.4 Insgesamt ist aufgrund der Akten nicht davon auszugehen, dass beim Beschwerdeführer eine Diskrepanz zwischen den gezeigten schulischen Leistungen und seinem eigentlichen Potenzial besteht.