Die Entwicklung der Schulnoten spricht deshalb gegen eine massgebliche psychische Belastung im neuen Schuljahr. Damit stimmt überein, dass sich in den Akten keinerlei Hinweise auf eine tatsächliche Beeinträchtigung des Beschwerdeführers durch die familiären Probleme finden. Zwar hat die Mutter des Beschwerdeführers die Klassenlehrperson offenbar bereits zu Beginn des Schuljahres auf familiäre Probleme hingewiesen, weitere Massnahmen wie eine therapeutische Begleitung oder eine schulpsychologische Beratung wurden aber offensichtlich weder von der Klassenlehrperson noch von den Eltern als notwendig erachtet.