Mit dieser Einschätzung aus dem Übertrittsverfahren überein stimmt ebenfalls die Ansicht der aktuellen Klassenlehrperson, welche feststellte, der Beschwerdeführer brauche relativ lange, um Inhalte zu verstehen und er sei mit der Stofffülle und dem Tempo überfordert. Zudem vermerkte sie Schwierigkeiten beim selbständigen und sorgfältigen Arbeiten. 4.1.3 Die Vorbringen des Beschwerdeführers vermögen dieses insgesamt stimmige Bild nicht in Zweifel zu ziehen.