kognitiven Potenzial und den tatsächlichen schulischen Leistungen durch eine Repetition entfällt (vgl. zum Ganzen LGVE 2007 III Nr. 8 E. 2). Der in dieser Rechtsprechung betonte Ausnahmecharakter einer Repetition erhält zwischenzeitlich umso grössere Bedeutung, als das heutige Schulsystem noch mehr auf heterogene Klassen ausgerichtet ist.