Dieser ist gegeben, wenn die schulischen Leistungen des oder der betreffenden Lernenden offensichtlich nicht seinem oder ihrem eigentlichen Potenzial entsprechen und diese Diskrepanz nicht im willentlichen Verhalten des oder der Lernenden begründet ist beziehungsweise wenn sie auf einem schwerwiegenden objektiven Grund wie beispielsweise einer ausgewiesenen schwerwiegenden psychischen Belastungssituation, einer diagnostizierten Entwicklungsverzögerung oder einer schwerwiegenden Krankheit beruht. Zum andern müssen Anzeichen dafür bestehen, dass die Repetition das schulische Fortkommen des oder der Lernenden längerfristig günstig beeinflusst, mithin der Grund für die Differenz zwischen dem