| | | Entscheid: | Z besuchte im Schuljahr 2015/2016 in der Gemeinde X die 1. Sekundarklasse im Anforderungsniveau B. Im Frühjahr 2016 ersuchte er - unterstützt durch seine Mutter - die Schulleitung darum, die 1. Sekundarklasse in diesem Anforderungsniveau repetieren zu können, anstatt das folgende Schuljahr im nächsttieferen Anforderungsniveau zu besuchen. In der Folge fanden mehrere Gespräche mit der Klassenlehrperson und der Schulleitung statt. Mit Verfügung vom 14. Juni 2016 entschied die Schulleitung, dass Z ab dem Schuljahr 2016/2017 die 2. Sekundarklasse im Anforderungsniveau C zu besuchen habe; das Gesuch um freiwillige Repetition wies sie ab.