Mithin würde die persönliche Freiheit der Beschwerdeführerin durch den Abbruch der Schule im heutigen Zeitpunkt längerfristig eingeschränkt. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass die Fahrenden mit ihren traditionellen Tätigkeiten zukünftig vermehrt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten dürften, da ihnen in der hiesigen modernen Gesellschaft die ökonomische Basis für ihre Lebensweise je länger je mehr entzogen wird (vgl. Michel, a.a.O., S. 53 f.). In diesem Sinn wird die Schulpflicht für die Kinder von Fahrenden teilweise auch als Chance für die fahrende Lebensweise verstanden.