Dennoch ist allen Bildungsangeboten gemein, dass sie auf der schulischen Grundbildung und damit dem Wissensstand zum Ende der obligatorischen Schulzeit aufbauen. Mit dem Abbruch der Schule im heutigen Zeitpunkt würde der Beschwerdeführerin damit das gesamte Bildungsangebot verschlossen bleiben beziehungsweise könnte ihr Zugang zu diesem Angebot später nur mit einem enormen Aufwand wiederhergestellt werden. Es wäre ihr im Ergebnis faktisch nicht mehr beziehungsweise nur mehr mit erheblichem Aufwand möglich, in einem späteren Zeitpunkt eine Berufslehre oder eine weiterführende schulische Ausbildung aufzunehmen.