Die Beschwerdeführerin würde mit der abgeschlossenen Primarschule damit bei Weitem nicht über eine Schulbildung verfügen, welche es ihr später ermöglichte, eine Berufsausbildung zu absolvieren oder eine weiterführende Schule zu besuchen. Mithin wäre ihr der Zugang zum schweizerischen Bildungssystem und damit auch zum grössten Teil des Arbeitsmarktes verschlossen. Zwar ist zu beachten, dass das heutige Bildungssystem ganz unterschiedliche Bildungswege und Einstiege in die einzelnen Lehrgänge zulässt. Dennoch ist allen Bildungsangeboten gemein, dass sie auf der schulischen Grundbildung und damit dem Wissensstand zum Ende der obligatorischen Schulzeit aufbauen.