Schulzeit absolviert. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Kinder Fahrender einen erheblichen Teil des Schuljahres abwesend sind und der Schulstoff aus dieser Zeit meist nicht vollumfänglich nachgeholt werden kann. So weisen die Kinder der Fahrenden trotz Schulbesuch oftmals grosse Lücken im Schulwissen auf (Copur/Naguib, a.a.O., S. 86). Die Beschwerdeführerin würde mit der abgeschlossenen Primarschule damit bei Weitem nicht über eine Schulbildung verfügen, welche es ihr später ermöglichte, eine Berufsausbildung zu absolvieren oder eine weiterführende Schule zu besuchen.