Durch die Schulbildung sollen die Lernenden befähigt werden, Leistungen zu erbringen, Eigenverantwortung zu übernehmen, das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben mitzugestalten und sich darin zu bewähren (§ 4 Abs. 3 VBG). Unter anderem sollen ihnen jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln werden, die es ihnen ermöglichen, ihre Lebenssituationen zu gestalten und zu bewältigen sowie die Grundlage für die spätere berufliche Ausbildung, für den Besuch weiterführender Schulen und die persönliche Lebensgestaltung zu schaffen (§ 5 Abs. 2 lit. d