Kiener, Bildung, Forschung und Kultur, in: Thürer/Aubert/Müller [Hrsg.], Verfassungsrecht der Schweiz, Zürich 2001, § 57 Rz. 7). Betont wird zudem die Wichtigkeit der Bildung für die persönliche Entfaltung (René Rhinow, Die Bundesverfassung 2000, Basel 2000, S. 341). Auch in der Literatur wird schliesslich betont, der Schulpflicht komme neben der Pflicht- auch eine Schutzfunktion zu. Das Kind habe nicht nur die Pflicht, sondern insbesondere auch das Recht, die Schule zu besuchen. Der Staat habe für die Durchsetzung dieses Rechtes zu sorgen (Beatrice Früh, Die UNO-Kinderrechtskonvention, Zürich/St. Gallen 2007, S. 60).