In der Literatur wird postuliert, mit der Schulpflicht solle insbesondere erreicht werden, dass die Heranwachsenden das Wissen und die Fähigkeiten vermittelt erhalten, um ihr Leben selbständig zu meistern, einen Beruf zu erlernen und auszuüben und am demokratischen Gemeinwesen zu partizipieren. Durch das Obligatorium soll sichergestellt werden, dass jedes Kind – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Herkunft, Geschlecht oder seiner Lernfähigkeiten – in den Genuss einer Grundschulausbildung gelangt (vgl. Regula Kiener, Bildung, Forschung und Kultur, in: Thürer/Aubert/Müller [Hrsg.], Verfassungsrecht der Schweiz, Zürich 2001, § 57 Rz. 7).