| Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A besuchte die 6. Klasse der Primarschule in X. Um sich als Angehörige der Bevölkerungsgruppe der Jenischen auf das zukünftige Leben als Fahrende vorbereiten zu können, ersuchte sie die Schulleitung um vorzeitige Schulentlassung auf Ende der 6. Klasse. Die Schulleitung wies ihr Gesuch ab. A erhob daraufhin Verwaltungsbeschwerde beim Bildungs- und Kulturdepartement, das die Beschwerde allerdings abwies. Aus den Erwägungen: |