Der Gemeinderat der Gemeinde X stimmte daraufhin einer weiteren Beschulung von A nur zu, weil dessen Vater eine Absichtserklärung unterzeichnete, worin er sich verpflichtete, für die Schulkosten aufzukommen, sollte der Wohnortswechsel nicht im nächsten Schuljahr stattfinden beziehungsweise die Wohnortsgemeinde die Kosten nicht für ein weiteres Jahr übernehmen. Als die Eltern von A die ihnen später zugestellten Rechnungen über die Schulkosten nicht bezahlen wollten und der Gemeinde einen Vergleichsvorschlag unterbreiteten, stellte der Gemeinderat von X, welcher auf den Vergleichsvorschlag nicht eintrat, ihnen in Aussicht, A auf den 1. Februar des folgenden Jahres aus der Sekundarschule