Die Familie des Schülers A beabsichtigte, in die Gemeinde X zu ziehen. Um einen Schulwechsel mitten im Schuljahr zu vermeiden, ersuchte sie die Gemeinde X, A vorzeitig in die Sekundarschule aufzunehmen. Die Gemeinde X bewilligte das Gesuch und regelte die Übernahme der Schulkosten mit der Wohnortsgemeinde der Familie. Der Wohnortswechsel kam im folgenden Schuljahr aber nicht zustande.