Die in der Mathematik erforderlichen Kompetenzen ergeben sich aus dem Rahmenlehrplan. Dieser enthält in der Mathematik auch Lernziele, die mathematische Grundkompetenzen betreffen, wie beispielsweise den Umgang mit reellen Zahlen. Diese Lernziele können – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin – nur sinnvoll überprüft werden, wenn die Inanspruchnahme von Hilfsmitteln wie Taschenrechner oder Hilfstabellen ausgeschlossen wird. Es ist deshalb nachvollziehbar, wenn zur Überprüfung dieser Ziele die Benutzung von Hilfsmitteln für alle Lernenden ausgeschlossen wird.