Dabei braucht nicht weiter ausgeführt zu werden, dass es sich immer nur um zusätzliche Hilfsmittel handeln kann. Hilfsmittel, deren Benutzung allen Lernenden erlaubt sind, stehen natürlich auch der Beschwerdeführerin zur Verfügung. (…) 10.3 Im Fach Mathematik stellt sich betreffend die Verwendung von Hilfsmitteln dieselbe Problematik wie beim Zeitzuschlag, weshalb für die grundsätzlichen Überlegungen auf die vorgehenden Ausführungen zu verweisen ist.