Dies würde in der Praxis zu einem unvertretbaren Aufwand und für alle Beteiligten zu grossen Unsicherheiten führen. Aus diesem Grund erscheint es nicht nur sachgerecht und zulässig, sondern geradezu notwendig, beim Entscheid über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs gewisse Pauschalisierungen auf Kosten der absoluten Gleichstellung in Kauf zu nehmen. 9.5