Dieser Mehrverbrauch an Zeit ist ihr in diesem Fall im Rahmen eines Nachteilsausgleichs zu gewähren. So wird sichergestellt, dass die Beschwerdeführerin für die Erfüllung der eigentlich zu prüfenden Kompetenz über gleich viel Zeit verfügt, wie ihre Mitlernenden. Zu denken ist hierbei beispielsweise an Fächer wie Volkswirtschaft oder Geographie, in welchen im Rahmen einer Kompetenzüberprüfung durchaus auch mathematische Fertigkeiten angewendet werden müssen, diese jedoch nicht das eigentliche Lernziel darstellen.