Sie wird einzig benötigt, um den Gedankengang beziehungsweise die Kompetenz aus dem Fachbereich wiederzugeben. Die mathematischen und/oder rechnerischen Kompetenzen sind damit zur Beantwortung zwar nicht direkt gefragt, können aber einen Einfluss auf die Beantwortung haben. Braucht die Beschwerdeführerin für den – für das Lernziel nicht relevanten – mathematischen Teil der Aufgabe aufgrund ihrer Behinderung mehr Zeit, so fehlt ihr diese für die Herleitung der eigentlich zu prüfenden Kompetenz. Dieser Mehrverbrauch an Zeit ist ihr in diesem Fall im Rahmen eines Nachteilsausgleichs zu gewähren.