Es geht also darum, einen mathematischen Gedankengang innerhalb eines vorgegeben Zeitrahmens herzuleiten. Ein Zeitzuschlag würde die Bewertung dieses Lernziels verzerren, da der Beschwerdeführerin für den mathematischen Gedankengang – welcher die zu überprüfende Kompetenz bildet – mehr Zeit zur Verfügung stehen würde als ihren Mitlernenden. Damit würde sie gegenüber den anderen Lernenden bessergestellt. 9.3 Bei Lernzielen in anderen Fachbereichen steht die mathematische Kompetenz dagegen nicht im Zentrum der zu prüfenden Kompetenz. Sie wird einzig benötigt, um den Gedankengang beziehungsweise die Kompetenz aus dem Fachbereich wiederzugeben.