Wie vorgehend aufgezeigt, ist ein Zeitzuschlag im Fach Mathematik nicht zulässig. Dagegen sind Zeitzuschläge in den Fächern, welche zwar mathematische/rechnerische Kompetenzen erfordern, in denen diese Kompetenzen jedoch nicht überprüft werden sollen, durchaus möglich. Diese Unterscheidung soll nachfolgend noch einmal verdeutlicht werden. 9.2 Die Lernziele in der Mathematik umfassen gemäss der vorgehenden Erwägung die Herleitung beziehungsweise Wiedergabe einer mathematisch-fachlichen Kompetenz innerhalb einer vorgegebenen Zeit. Es geht also darum, einen mathematischen Gedankengang innerhalb eines vorgegeben Zeitrahmens herzuleiten.