zur Lösung der Aufgaben einer Prüfung benötigen, da nur so die fachliche Kompetenz wirklich überprüft werden könnte. Andernfalls würde auch unter nicht-behinderten Lernenden eine Rechtsungleichheit hergestellt, welche sich nicht halten liesse. 8.5 Daraus folgt zusammenfassend, dass die Gewährung eines behinderungsbedingten Zeitzuschlags bei der Prüfung der mathematischen Lernziele einer Reduzierung der Leistungsanforderungen im Fach Mathematik entspricht. Für eine solche Verminderung der Leistungsanforderungen besteht jedoch kein Raum.