In der Praxis wird denn auch bei Prüfungen auf jeglicher Stufe eine zeitliche Begrenzung für die Abgabe der fachlichen Leistung festgelegt, und es ist notorisch, dass – insbesondere bei umfangreicheren Prüfungen – ein Teil der Kandidatinnen und Kandidaten nicht alle Aufgaben in der vorgegebenen Zeit zu lösen vermag, was sich im Ergebnis in einer tieferen Note ausdrückt. Würde der Ansicht der Beschwerdeführerin gefolgt und die zeitliche Komponente nicht als Bestandteil des Lernziels angesehen, müsste in der Konsequenz eine Zeitbegrenzung für sämtliche Lernenden entfallen und allen Kandidatinnen und Kandidaten – unabhängig vom Bestehen einer Behinderung – so viel Zeit gewährt werden, wie sie