(…) 8.3.1 Mit den Prüfungen im Fach Mathematik sollen die rechnerischen und mathematischen Fähigkeiten der Lernenden überprüft werden. Wie einführend aufgezeigt, besteht die Behinderung der Beschwerdeführerin in einem gegenüber ihrer allgemeinen Intelligenz unterdurchschnittlichen Leistungsvermögen in der räumlich-geometrischen Orientierung und Verarbeitung beziehungsweise einer erschwerten Orientierung im Zahlenraum. Die Behinderung entspricht damit einer Minderleistung in jenen Kompetenzen, welche mit den Leistungstests im Fach Mathematik überprüft werden sollen.