Diese zeigt sich einerseits in unterdurchschnittlichen Leistungen im Fach Mathematik. Andererseits beeinflusst sie indirekt die Leistungen in weiteren Fächern, in welchen zur Erreichung der Lernziele mathematische Fähigkeiten notwendig sind. 7.2. Die Beschwerdeführerin wurde von lic. phil. C begutachtet, welcher in seiner Expertise die Diagnose einer Dyskalkulie (ICD-10 F81.2) stellte. (…) 7.3.1 Der Gutachter stellte Schwierigkeiten bei der räumlich-geometrischen Orientierung und Verarbeitung fest, die sich nach seiner Ansicht auf die Mathematikleistungen etwas auswirken dürften, was übereinstimmend mit der Ansicht der Vorinstanz nicht auf erhebliche Einschränkungen schliessen lässt.