, Bern 2003, S. 446). Auch im oben (in E. 4.2) erwähnten Bericht "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung" des Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung (SDBB) wird mehrfach festgehalten, dass die kognitiven und fachlichen Anforderungen den in den Bildungsverordnungen formulierten Berufsanforderungen, also denjenigen der nicht-behinderten Lernenden, entsprechen müssten (vgl. SDBB, a.a.O., S. 5, 10 und 28).