Dazu gehöre unter anderem auch die Fähigkeit, unter Stressbedingungen Gedankengänge richtig zu erfassen und in einer korrekten Formulierung zum Ausdruck zu bringen, zumal dies in allen Schulfächern von Wichtigkeit ist. Diese Fähigkeit dürfe auch von Behinderten erwartet werden (Urteil des Bundesgerichts 2P.140/2002 vom 18.10.2002, E. 7.5). Unter Hinweis auf Werner Schnyder (Rechtsfragen der beruflichen Weiterbildung in der Schweiz, Zürich 1999, Rz.