Das Ziel eines Nachteilsausgleichs ist die Chancengerechtigkeit. Die Nachteilsausgleichsmassnahme soll den behinderten Lernenden die Chance geben, unter Berücksichtigung spezifischer Kompensationsmassnahmen zum Ausgleich von eingegrenzten Funktionsbeeinträchtigungen/Behinderungen die geforderten Lernleistungen erbringen zu können (Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik [HFH], Wegleitung Nachteilsausgleich in Schule und Berufsbildung, Zürich 2012, S. 6). Dabei ist die Einschätzung, ob ein Nachteilsausgleich angemessen und gerecht ist, immer auch eine Gratwanderung zwischen Ungleichbehandlung und Bevorzugung (HFH, a.a.O., S. 4).