Während erstere auf die Anpassung der äusseren Prüfungsbedingungen abzielen, beinhalten letztere eine Anpassung der inhaltlichen Prüfungsanforderungen. Die formalen Ausgleichsmassnahmen dienen den behinderten Kandidatinnen und Kandidaten dazu, den Nachweis einer grundsätzlich vorhandenen Befähigung zu erbringen, der ihnen ohne diese Massnahmen aufgrund der Behinderung verwehrt wäre. Dagegen bilden materiale Ausgleichsmassnahmen eigentliche Privilegierungen von behinderten Lernenden, da die inhaltlichen Anforderungen eines Leistungsnachweises herabgesetzt werden.