Unter dem Begriff des Nachteilsausgleichs werden Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Damit soll die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung sichergestellt werden (Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung [SDBB], Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung, Bern 2013, S. 5). In der Literatur wird dabei zwischen sogenannt formalen und materialen Massnahmen des Nachteilsausgleichs unterschieden. Während erstere auf die Anpassung der äusseren Prüfungsbedingungen abzielen, beinhalten letztere eine Anpassung der inhaltlichen Prüfungsanforderungen.