| | | Entscheid: | Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung gewährte B, welche die Wirtschaftsmittelschule Luzern besuchte, aufgrund einer ausgewiesenen Dyskalkulie mit Verfügung vom 14. Februar 2014 als Nachteilsausgleichsmassnahmen einen Zeitzuschlag von 10 Prozent und – ausser in der Mathematik – die Inanspruchnahme von angemessenen Hilfsmitteln. B erhob in der Folge beim Bildungs- und Kulturdepartement Verwaltungsbeschwerde, wobei sie im Wesentlichen einen höheren Zeitzuschlag und die Gewährung von Hilfsmitteln auch im Fach Mathematik verlangte. Das Bildungs- und Kulturdepartement wies die Beschwerde zum grossen Teil ab. Aus den Erwägungen: