Für die Sprachverarbeitung (SV) wurde ein Wert von 113, für das wahrnehmungsgebundene logische Denken (WLD) ein Wert von 110, für das Arbeitsgedächtnis ein Wert von 108 und für die Verarbeitungsgeschwindigkeit (VG) schliesslich ein Wert von 97 eingesetzt. Mit dem HAWIK-IV-Test wird der Stand der kognitiven Fähigkeiten eines Kindes in kulturnaher Form diagnostiziert (vgl. Quaiser-Pohl/Rindermann, Entwicklungsdiagnostik, München 2010, S. 119). Basierend auf der Normalverteilung nach Carl Friedrich Gauss gilt gemäss Praxis der Schulpsychologischen Dienste des Kantons Luzern folgende Einstufung der IQ-Werte: