3.3. Gestützt auf die Auswertung eines HAWIK-IV-Tests (Hamburg-Wechsler-Intelligenz-Test für Kinder zwischen dem 6. und 16. Altersjahr, Version IV) wurde der Beschwerdeführerin in der von ihr erwähnten Beurteilung ihres intellektuellen Potenzials ein Gesamtwert von 110 bescheinigt. Für die Sprachverarbeitung (SV) wurde ein Wert von 113, für das wahrnehmungsgebundene logische Denken (WLD) ein Wert von 110, für das Arbeitsgedächtnis ein Wert von 108 und für die Verarbeitungsgeschwindigkeit (VG) schliesslich ein Wert von 97 eingesetzt.