Auch die Bewertung der im Beurteilungsbogen aufgeführten fächerübergreifenden Kompetenzen rügt die Beschwerdeführerin nur in allgemeiner Weise als «einseitig und nicht der tatsächlichen Situation entsprechend», ohne eine detaillierte Kritik anzubringen. 3.3. Gestützt auf die Auswertung eines HAWIK-IV-Tests (Hamburg-Wechsler-Intelligenz-Test für Kinder zwischen dem 6. und 16. Altersjahr, Version IV) wurde der Beschwerdeführerin in der von ihr erwähnten Beurteilung ihres intellektuellen Potenzials ein Gesamtwert von 110 bescheinigt.