Auch ein HAWIK-IV-Test vom Februar 2010, welcher aufgrund der klasseninternen Spannungen im Rahmen einer schulpsychologischen Abklärung durch den zuständigen schulpsychologischen Dienst durchgeführt worden sei und das Potenzial der Beschwerdeführerin belege, sei nicht berücksichtigt worden. 3.2. Implizit macht die Beschwerdeführerin geltend, dass die für den Übertritt massgebenden Noten ihr Potenzial nicht richtig widerspiegeln würden. Darüber, inwiefern die Fähigkeiten und Kompetenzen in den Noten nicht richtig wiedergegeben würden, macht die Beschwerdeführerin allerdings keine konkrete, sondern nur allgemein gehaltene Angaben.