Verhaltensweisen und Einstellungen der Lernenden sowie der künftigen Entwicklung der Lernenden, wie sie durch Erziehungsberechtigte und Klassenlehrperson begründet eingeschätzt wird, und d. aufgrund der Zeugnisnoten der übrigen Fächer der 5. Klasse sowie des 1. Semesters der 6. Klasse. Im Fall einer Beschwerde gegen einen Zuweisungsentscheid prüft das Bildungs- und Kulturdepartement, ob das Übertrittsverfahren vorschriftsgemäss durchgeführt und ob bei der Feststellung der Eignung die einschlägigen Bestimmungen eingehalten wurden.