Die Anhörung der Klassenlehrperson der Primarschule und der Erziehungsberechtigten im Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe kann auf dem Schriftweg erfolgen. Das Mitwirkungsrecht der Erziehungsberechtigten ist nicht dahingehend zu verstehen, dass es ihre Zustimmung zur Zuweisung in jedem Falle braucht. | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Klassenlehrperson und die Eltern von Y konnten sich im Rahmen des Verfahrens über den Übertritt von Y in die Sekundarstufe I nicht einigen.