Der Gesuchsteller ist offenbar nicht bereit, über seine persönlichen Beziehungen und seine Lebensweise Auskunft zu geben. Die Beantwortung der gestellten Fragen ist aber wesentlicher Bestandteil zur Abklärung, ob die Adoption dem Wohl des zu Adoptierenden dient. Werden diese Fragen nicht beantwortet, muss davon ausgegangen werden, dass die Grundlage zur Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses nicht gegeben ist. Nach den gesamten Informationen und Unterlagen kann im vorliegenden Fall unter anderem eine gleichgeschlechtliche Beziehung nicht ausgeschlossen werden. Selbst wenn auf das Gesuch eingetreten werden könnte, müsste es daher abgewiesen werden. |