Wenn sich die Beziehungen auf mehrere Orte verteilen, so liegt für die Bestimmung des Wohnsitzes das Hauptgewicht nicht auf dem Ort der Berufstätigkeit, sondern auf den Beziehungen des häuslichen Lebens, zu nahen Angehörigen, Freundes- und Bekanntenkreis (Tuor/Schnyder/Schmid, Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, 11.Aufl., Zürich 1995, S. 84). Indizien, nicht aber genügende Beweise für die Erlangung eines zivilrechtlichen Wohnsitzes sind die Hinterlegung der Papiere und die Zahlung von Steuern.